Segelanweisung des Vereins" Die Segler Deggendorf e.V." für Wettfahrten und Regatten

  1.  Allgemeines
    1. Die Wettfahrten werden nach den Wettfahrtregeln von World Sailing (vormals ISAF), den Ordnungsvorschriften des DSV, den Segelanweisungen und der Ausschreibung des Veranstalters gesegelt.
    2. Die Segelanweisungen können durch schriftliche oder mündliche Bekanntmachung bei der Steuermannsbesprechung geändert werden.
    3. Jeder Steuermann muss Mitglied eines DSV-Vereins sein.
    4. Steuerleute müssen im Besitz eines für das Gewässer vorgeschriebenen Führerscheins bzw. Jüngstensegelscheins sein.
    5. Steuermannwechsel ist nicht erlaubt. Mannschaftswechsel muss vorher von der Wettfahrtleitung genehmigt werden.
    6. Die Benutzung von Mobiltelefonen oder anderen Funkeinrichtungen zum Senden oder Empfang während der Wettfahrt ist untersagt; ausgenommen sind Notfälle.
  2.  Sicherheitsbestimmungen
    1. Bei Zeigen der Flagge Y“ im Hafen oder auf einem Boot der Wettfahrtleitung müssen von allen Seglern Schwimmwesten angelegt werden, die solange zu tragen sind, wie das Signal steht.
      Nichttragen von Schwimmwesten kann zur Disqualifikation führen. Die Wettfahrtleitung behält sich vor, ihr ungeeignet erscheinende Schwimmwesten zu verbieten.
    2. Ein Boot, das die Wettfahrt aufgibt muss dies unverzüglich der Wettfahrtleitung bekannt geben.
      Nichtbeachtung führt zum Ausschluss aus einer Wettfahrt oder Wettfahrtserie.
  3. Bekanntmachungen
    1. Mitteilungen des Veranstalters werden in der Steuermannsbesprechung oder rechtzeitig vor dem Start in geeigneter Weise bekannt gegeben.
  4. Startverfahren
    1. Die Wettfahrten werden nach den Wettfahrtregeln gesegelt.
    2. Die Startlinie wird gebildet durch den Mast des Startschiffes und der Startlinienbegrenzungstonne; diese kann auch eine Bahnmarke sein.
    3. Startsignale:
      • 5 Minuten vor dem Start: Ankündigungssignal: Klassenflagge + kurzes Schallsignal
      • 4 Minuten vor dem Start: Vorbereitungssignal: zusätzlich Flagge „I“ oder „P“ + kurzes Schallsignal
      • 1 Minute vor dem Start: 1-Minuten-Regel: Flagge „I“ oder „P“ wird gestrichen + langes Schallsignal
      • Startsignal: Klassenflagge wird gestrichen + Schallsignal oder Schuss
      Bei Trainingsregatten können die Startsignale durch die Wettfahrtleitung geändert werden.
    4. Starten mehrere Bootsklassen nacheinander ist das Startsignal der gestarteten Klasse gleichzeitig das Ankündigungssignal der nachfolgenden Klasse (= 5 Minuten vor Start).
    5. Boote, die nicht 10 Minuten nach ihrem Startsignal gestartet sind, werden als nicht gestartet gewertet.
  5. Bahnen
    1. Die Wettfahrtleitung legt den abzusegelnden Kurs fest und gibt diese bei der Steuermannsbesprechung bekannt.
    2. Die Bahnmarken sind durch ihre Farbe und / oder Nummerierung gekennzeichnet.
  6. Bahnänderung, Abbruch der Wettfahrt
    1. Bahnänderungen werden nicht vorgenommen.
    2. Änderungen der Anzahl der zu segelnden Runden werden in geeigneter Weise mitgeteilt.
    3. Abbruch einer Wettfahrt wird vor dem Start mit zwei kurzen Schallsignalen und Setzen der Flagge „AP“ angezeigt; nach dem Start werden drei kurze Schallsignale gegeben. Flagge AP wird 6 Minuten vor Neustart mit einem kurzen Schallsignal eingeholt.
  7. Ziel
    1. Die Ziellinie wird gebildet durch den Mast des Zielschiffes mit blauer Flagge und einer blauen Zielbegrenzungsboje; diese kann auch Bahnmarke sein.
  8. Beendigung der Wettfahrt, Zeitbegrenzung
    1. Das Ende der Wettfahrt wird durch Streichen der blauen Flagge auf dem Zielschiff angezeigt.
    2. Die Wettfahrt ist spätestens 30 Minuten nach dem Zieldurchgang des ersten Bootes beendet. Alle dann noch auf der Bahn befindlichen Boote werden als aufgegeben gewertet.
  9. Proteste, Ersatzstrafen
    Die Wettfahrtleitung setzt bei allen Teilnehmern den Grundsatz voraus:fair Segeln, mit fairen Mitteln gewinnen“.
    1. Bei vorzeitigem Überqueren der Startlinie oder bei Berührung von Startmarken ab dem Vorbereitungssignal oder von Bahnmarken in der Wettfahrt oder bei Wegerechtsverletzungen hat der Verursacher unverzüglich freiwillige Ersatzstrafen gemäß den Wettkampfregeln 30, 31 oder 44 vorzunehmen. Er zeigt dies nach Zieldurchgang der Wettfahrtleitung an. Unterlassen der Ersatzstrafe oder der Meldung über die Durchführung führt zur Disqualifikation, sofern der Geschädigte Protest einlegt. Die Meldefrist beträgt jeweils 30 Minuten nach Ende der Wettfahrt.
    2. Abweichungen des gemeldeten Bootstyps und der Segelführung bei Yardstickregatten führen zum sofortigen Ausschluss von Wettfahrten.
  10. Wertung
    1. Bei Wettfahrten mit klassengleichen Booten zählt die Reihenfolge des Zieleinlaufs.
    2. Bei Wettfahrten nach Yardsticksystem wird bei Zieldurchgang die gesegelte Zeit erfasst und nach Abschluss der Wettfahrt entsprechend den für die Bootsklassen von der Wettfahrtleitung festgelegten Yardstickzahlen umgerechnet. Für vereinsinterne Regatten gelten die vom DSD in der Revierliste festgelegten Yardstickzahlen, bei allen übrigen die vom Deutschen Seglerverband herausgegebenen Zahlen in ihrer aktuellen Version.
    3. Es wird nach dem Low-Point-System gemäß Wettkampfregeln gewertet. Bei Punktgleichheit gelten die Vorgaben in den internationalen Wettfahrtregeln.
    4. Streichresultate: sofern in den Ausschreibungen keine anderen Festlegungen gelten, wird je vier Wettfahrten ein Streichresultat berücksichtigt.
    5. Preise werden entsprechend der Ausschreibung vom Veranstalter vergeben.
  11. Hafttungsausschluss (Mustererklärung des Deutschen Seglerverbandes 2017)
    Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten – Arbeitnehmer und Mitarbeiter – Vertreter Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die gültigen Wettfahrtregeln von World Sailing, die Klassenregeln sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.”
    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Revision vom 28.02.2017

Download HIER (Stand 28.02.2017), HIER (Stand 29.04.2007)